Pensionskassenexperte
Der externe Pensionskassenexperte steht dem Stiftungsrat und der Geschäftsführung beratend zur Seite. Der Experte berechnet, ob die Pensionskasse jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und prüft, ob die versicherungstechnischen Bestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Revisionsstelle
Die externe Revisionsstelle prüft jährlich die Rechtmässigkeit der Jahresrechnung, der Geschäftsführung und der Vermögensanlagen.
Stiftungsaufsicht
Die Aufsichtsbehörde nimmt die Aufsicht über sämtliche Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule wahr und überwacht, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)
Bundesplatz 14
6002 Luzern