2024: Kennzahlen der beruflichen Vorsorge 2. Säule
Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.00% auf 1.25% beschlossen. Die Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge bleiben unverändert.
Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.00% auf 1.25% beschlossen. Die Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge bleiben unverändert.