Aktuell

2025: Mindestzinssatz bleibt – Grenzbeträge ändern

Gemäss Entscheid des Bundesrats bleibt im Jahr 2025 der BVG-Mindestzinssatz bei 1.25%. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Anpassung der Renten der AHV und IV (1. Säule) ab 2025 beschlossen, damit verändern sich auch die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge.

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Einführung Webportal für Versicherte

Die Schweizer KMU Pensionskasse bietet den Versicherten ab anfangs 2024 Zugang zu einem Webportal. In diesem Versichertenportal haben Sie jederzeit Zugang zu Ihren persönlichen Vorsorgedaten und Sie können Ihren Bedürfnissen entsprechend relevante Informationen und Dokumente einsehen.

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2023: Mindestzinssatz bleibt – Grenzbeträge ändern

Gemäss Entscheid des Bundesrats bleibt im Jahr 2023 der BVG-Mindestzinssatz bei 1.00%. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Anpassung der Renten der AHV und IV (1. Säule) ab 2023 beschlossen, damit verändern sich auch die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge.

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