2025: Mindestzinssatz bleibt – Grenzbeträge ändern
Gemäss Entscheid des Bundesrats bleibt im Jahr 2025 der BVG-Mindestzinssatz bei 1.25%. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Anpassung der Renten der AHV und IV (1. Säule) ab 2025 beschlossen, damit verändern sich auch die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge.