2024: Kennzahlen der beruflichen Vorsorge 2. Säule
Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.00% auf 1.25% beschlossen. Die Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge bleiben unverändert.
Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.00% auf 1.25% beschlossen. Die Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge bleiben unverändert.
Im Juni 2023 hat die Schweizer KMU Pensionskasse die Vorsorgekommissionen der ihr angeschlossenen Unternehmen über die Jahresrechnung 2022 informiert.
Die Schweizer KMU Pensionskasse setzt auf eine moderne und effiziente IT-Infrastruktur: Den uns angeschlossenen Unternehmen bieten wir ab Frühling 2023 Zugang zu einem Webportal.