2023: Mindestzinssatz bleibt – Grenzbeträge ändern
Gemäss Entscheid des Bundesrats bleibt im Jahr 2023 der BVG-Mindestzinssatz bei 1.00%. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Anpassung der Renten der AHV und IV (1. Säule) ab 2023 beschlossen, damit verändern sich auch die Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge.